AGB

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Ist nichts vereinbart, gelten unsere gültigen Preislisten insbesondere die Preise auf unseren aktuellen Produktseiten.

§ 4 Lieferung
4.1 Eine etwaige verbindliche Lieferzeit beginnt erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Auslieferungslager verlassen hat oder wir Ihnen unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferung wird bei der Zahlungsart Vorkasse erst nach Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem Konto an den Paketversender oder Spediteur übergeben.
4.2 Der Versand erfolgt durch einen Paketversender, Spediteur oder durch uns selbst. Die Lieferung erfolgt bis zu Ihrer Hauseingangstür.

§ 5 Zahlungen
5.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, Lastschriftverfahren oder Kreditkarte. Bei der Zahlungsart Vorkasse finden Sie unsere Bankverbindung auf der Auftragsbestätigung. Die Auslieferung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren liefern wir bei Annahme Ihrer Bestellung.
5.2 Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar gem. dem angegebenen Datum oder wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 8 Werktagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle.

5.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Verbrauchern sind dies Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, bei Unternehmern 8%. Die Zinsen sind sofort fällig. § 6 Eigentumsvorbehalt

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Ist der Kunde Verbraucher, gilt folgendes:
6.1 Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zu vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung. Sicherungsübereignung, Pfändung. Gehrauchsüberlassung) durch den Kunden ist keinesfalls gestattet.
6.2 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt bezüglich des Eigentumsvorbehalts folgendes:
6.3 Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
6.4 Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits Jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehende Forderung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.
6.5 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto Listenpreis maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto der gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

§ 7 Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
7.1 Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir Ihnen sämtliche daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche ausgeschlossen.
7.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer des Auftragnehmers steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Im Verzugsfall können Sie uns eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann gem. § 284 BGB Ersatz der Aufwendungen verlangt werden. In diesem Fall gelten die Haftungsbegrenzungen der Vorschriften dieses Vertrages über die Haftung.

§ 8 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen mit einem Verbraucher
Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurück zu führen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurück zu senden. Nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht in den folgenden Fällen:
- Bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Bei der Lieferung von versiegelter Ware, wenn diese vom Verbraucher entsiegelt worden ist.
- in den sonstigen Fällen des § 312 d Abs. 4 BGB.

§ 9 Gewährleistung
Wir leisten Gewähr wie folgt:
9.1 Wenn Sie Verbraucher sind: Für neu hergestellte Sachen 24 Monate; für gebrauchte Sachen 12 Monate.
Wenn Sie Unternehmer sind: Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
9.2 Sie haben im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Sind Sie Verbraucher, so haben Sie dieses Wahlrecht, es sei denn, die jeweils gewählte Art der Nacherfüllung ist für uns nicht zumutbar.
9.3 Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen.
9.4 Schlagen die Versuche der Nacherfüllung fehl, sind Sie berechtigt, nach Ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten, den Preis angemessen herabzusetzen und / oder Schadensersatz zu verlangen.
9.5 Sie können ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Sie haben den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.
9.6 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.
9.7 Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder Ihres Lebens.

§ 10 Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
10.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes: Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang: Sie haben uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist können Sie vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen.
10.2 Schadensersatz können Sie nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur in dem Fall, dass wir vertragswesentliche Pflichten, das heißt solche Pflichten verletzt haben, die von uns eingehalten werden müssen, um den Vertragszweck erreichen zu können. In einem solchen Fall haften wir jedoch nur, soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haften wir nicht.
10.3 Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
10.4 Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Aufrechnung/ Zurückbehaltung
Sie sind nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, können Sie Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge von uns anerkannt worden ist oder der Anspruch gerichtlich festgestellt ist.

§ 12 Abtretungsverbot
Ihre Rechte aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.

§ 13 Datenschutz
Unsere Auftragsabwicklung erfolgt mittels automatischer Datenverarbeitung. Sie erteilen hiermit Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Die erhobenen Daten werden nur in dem Umfang gespeichert wie sie notwendig sind, um die vertragsgegenständliche Leistung zu erfüllen.